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   LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07   

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https://dejure.org/2010,29931
LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07 (https://dejure.org/2010,29931)
LG Aachen, Entscheidung vom 17.11.2010 - 11 O 415/07 (https://dejure.org/2010,29931)
LG Aachen, Entscheidung vom 17. November 2010 - 11 O 415/07 (https://dejure.org/2010,29931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation nach bereits feststehenden Operationstermin wird als nicht erfolgt gewertet; Wertung einer Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation nach bereits feststehenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation nach bereits feststehenden Operationstermin wird als nicht erfolgt gewertet; Wertung einer Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation nach bereits feststehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07
    Wie der BGH in ständiger Rechtsprechung wiederholt ausgeführt hat, muss der Patient vor einem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann; zum Schutz des Selbstbestimmungsrechtes erfordere dies grundsätzlich, dass ein Arzt noch vor der Bestimmung des Operationstermins die maßgeblichen Abläufe und Risiken dargelegt, wobei je nach den Vorkenntnissen des Patienten eine Aufklärung allerdings auch erst nach der Operationskonferenz im Laufe des Vortages der Operation grundsätzlich genügen könne, soweit den Gesamtumständen nach von einer hinreichenden Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten ausgegangen werden kann (z.B. BGH Urteil vom 04.04.1995 - VI ZR 95/94 - [NJW 1995, 2410f] zitiert nach Juris Rz. 19, vom 17.03.1998 - VI ZR 74/97 - [NJW 1998, 2734f] Juris Rz. 9 und vom 25.03.2003 - VI ZR 131/02 - [NJW 2003, 2012ff] Juris Rz. 18 sowie insbesondere zu einer als ausreichend bewerteten Aufklärung vom Vortag wegen mit in die Bewertung einzubeziehender Vorgespräche etwa BGH Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - [NJW 2007, 217ff] Juris Rz. 10 jeweils m.w.N.).

    Der Nachweis der hypothetischen Einwilligung unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen, damit eben nicht das Recht des Patienten auf Aufklärung auf diesem Weg unterlaufen wird, weswegen insoweit auf die persönliche Entscheidungssituation des Patienten abzustellen ist und nicht darauf, was aus ärztlicher Sicht sinnvoll und erforderlich gewesen wäre und wie ein "vernünftiger Patient" sich verhalten haben würde (z.B. BGH vom 17.03.1998 aaO. Rz. 11 m.w.N.).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07
    Wie der BGH in ständiger Rechtsprechung wiederholt ausgeführt hat, muss der Patient vor einem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann; zum Schutz des Selbstbestimmungsrechtes erfordere dies grundsätzlich, dass ein Arzt noch vor der Bestimmung des Operationstermins die maßgeblichen Abläufe und Risiken dargelegt, wobei je nach den Vorkenntnissen des Patienten eine Aufklärung allerdings auch erst nach der Operationskonferenz im Laufe des Vortages der Operation grundsätzlich genügen könne, soweit den Gesamtumständen nach von einer hinreichenden Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten ausgegangen werden kann (z.B. BGH Urteil vom 04.04.1995 - VI ZR 95/94 - [NJW 1995, 2410f] zitiert nach Juris Rz. 19, vom 17.03.1998 - VI ZR 74/97 - [NJW 1998, 2734f] Juris Rz. 9 und vom 25.03.2003 - VI ZR 131/02 - [NJW 2003, 2012ff] Juris Rz. 18 sowie insbesondere zu einer als ausreichend bewerteten Aufklärung vom Vortag wegen mit in die Bewertung einzubeziehender Vorgespräche etwa BGH Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - [NJW 2007, 217ff] Juris Rz. 10 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07
    Wie der BGH in ständiger Rechtsprechung wiederholt ausgeführt hat, muss der Patient vor einem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann; zum Schutz des Selbstbestimmungsrechtes erfordere dies grundsätzlich, dass ein Arzt noch vor der Bestimmung des Operationstermins die maßgeblichen Abläufe und Risiken dargelegt, wobei je nach den Vorkenntnissen des Patienten eine Aufklärung allerdings auch erst nach der Operationskonferenz im Laufe des Vortages der Operation grundsätzlich genügen könne, soweit den Gesamtumständen nach von einer hinreichenden Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten ausgegangen werden kann (z.B. BGH Urteil vom 04.04.1995 - VI ZR 95/94 - [NJW 1995, 2410f] zitiert nach Juris Rz. 19, vom 17.03.1998 - VI ZR 74/97 - [NJW 1998, 2734f] Juris Rz. 9 und vom 25.03.2003 - VI ZR 131/02 - [NJW 2003, 2012ff] Juris Rz. 18 sowie insbesondere zu einer als ausreichend bewerteten Aufklärung vom Vortag wegen mit in die Bewertung einzubeziehender Vorgespräche etwa BGH Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - [NJW 2007, 217ff] Juris Rz. 10 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der

    Auszug aus LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07
    Als Folge der sich daher ergebenden Qualifizierung des operativen Eingriffs vom 02.12.2002 als rechtswidrige Körperverletzung kann der Kläger Ersatz sämtlicher ihm aus dieser Operation entstandener Schäden beanspruchen, und zwar auch gegenüber dem Beklagten zu 4. als demjenigen, der die - unzureichende und damit die Rechtswidrigkeit des Eingriffs auslösende - Aufklärung vorgenommen hat unabhängig von dem Umfang seiner späteren Beteiligung auch an dem Eingriff selbst (vgl. hierzu etwa BGH MedR 2010, 494, 496 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94

    Umfang und Zeitpunkt der Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen

    Auszug aus LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07
    Wie der BGH in ständiger Rechtsprechung wiederholt ausgeführt hat, muss der Patient vor einem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann; zum Schutz des Selbstbestimmungsrechtes erfordere dies grundsätzlich, dass ein Arzt noch vor der Bestimmung des Operationstermins die maßgeblichen Abläufe und Risiken dargelegt, wobei je nach den Vorkenntnissen des Patienten eine Aufklärung allerdings auch erst nach der Operationskonferenz im Laufe des Vortages der Operation grundsätzlich genügen könne, soweit den Gesamtumständen nach von einer hinreichenden Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten ausgegangen werden kann (z.B. BGH Urteil vom 04.04.1995 - VI ZR 95/94 - [NJW 1995, 2410f] zitiert nach Juris Rz. 19, vom 17.03.1998 - VI ZR 74/97 - [NJW 1998, 2734f] Juris Rz. 9 und vom 25.03.2003 - VI ZR 131/02 - [NJW 2003, 2012ff] Juris Rz. 18 sowie insbesondere zu einer als ausreichend bewerteten Aufklärung vom Vortag wegen mit in die Bewertung einzubeziehender Vorgespräche etwa BGH Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - [NJW 2007, 217ff] Juris Rz. 10 jeweils m.w.N.).
  • LG Mannheim, 13.02.2004 - 3 O 247/03

    Arzthaftung: Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerster zerebraler Schädigung und

    Auszug aus LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07
    Hinzuweisen ist insoweit beispielhaft auf ein (Teil-)Urteil des LG Mannheim vom 13.02.2004 (3 O 247/03 - zitiert nach Juris), in dem bei einem zuvor gesunden Mädchen, bei dem es im Alter von 5 Jahren im Zusammenhang mit einer Mandeloperation zu - den dortigen Beklagten zuzurechnenden - Komplikationen bis hin zu einem lang anhaltenden Herzstillstand gekommen war mit der Folge, dass sich das seitdem geistig und körperlich schwerstbehinderte Kind im Wachkoma befindet, auf ein Schmerzensgeld von insgesamt 500.000 EUR erkannt worden ist, oder auch auf ein Urteil des LG München I vom 28.05.2003 (VersR 2004, 649f), das das Übersehen eines drohenden Herzinfarktes durch einen herbeigerufenen Arzt bei einem 34jährigen Mann als Notfallpatient zum Gegenstand hatte und mit dem bei Eintritt eines hypoxischen Hirnschadens sowie einer spastischen Lähmung aller vier Extremitäten mit der Folge dauerhafter kompletter Pflegebedürftigkeit des dortigen Klägers ein Schmerzensgeld von 200.000 EUR zuzüglich einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 150 EUR zuerkannt worden ist.
  • LG München I, 28.05.2003 - 9 O 14993/99

    Grob fehlerhaftes Nichterkennen eines Herzinfarkts bei Notfallpatient

    Auszug aus LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07
    Hinzuweisen ist insoweit beispielhaft auf ein (Teil-)Urteil des LG Mannheim vom 13.02.2004 (3 O 247/03 - zitiert nach Juris), in dem bei einem zuvor gesunden Mädchen, bei dem es im Alter von 5 Jahren im Zusammenhang mit einer Mandeloperation zu - den dortigen Beklagten zuzurechnenden - Komplikationen bis hin zu einem lang anhaltenden Herzstillstand gekommen war mit der Folge, dass sich das seitdem geistig und körperlich schwerstbehinderte Kind im Wachkoma befindet, auf ein Schmerzensgeld von insgesamt 500.000 EUR erkannt worden ist, oder auch auf ein Urteil des LG München I vom 28.05.2003 (VersR 2004, 649f), das das Übersehen eines drohenden Herzinfarktes durch einen herbeigerufenen Arzt bei einem 34jährigen Mann als Notfallpatient zum Gegenstand hatte und mit dem bei Eintritt eines hypoxischen Hirnschadens sowie einer spastischen Lähmung aller vier Extremitäten mit der Folge dauerhafter kompletter Pflegebedürftigkeit des dortigen Klägers ein Schmerzensgeld von 200.000 EUR zuzüglich einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 150 EUR zuerkannt worden ist.
  • OLG Köln, 04.10.2011 - 5 U 184/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der ärztlichen Aufklärung

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.11.2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 415/07 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10

    Rechtzeitigkeit der Risikoaufklärung bei einer Herzoperation

    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.11.2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 415/07 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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